Die Nachträgliche Verbesserung der Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, die den Anforderungen an die Rutschhemmung nicht genügen, ist laut BG-R 181 ausdrücklich erlaubt.
Geeignet hierfür sind Verfahren der Oberflächenbehandlung wie Oberflächenfinish, mechanische oder chemische Nachbehandlung.
Durch eine CHEMO - TECHNISCHE - ANTIRUTSCH - BEHANDLUNG
mit Spezialprodukten welche dem Belag angepaßt sind, kann die erforderliche Rutsch- und Trittsicherheit vor oder nach der Verlegung erreicht werden.
Die zum Einsatz kommenden Spezialmittel sind entsprechend in drei Gruppen eingeteilt
Im Allgemeinen erfordern Bodenbeläge mit hoher Rutschhemmung auch einen höheren Reinigungsaufwand. Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel müssen daher auf den Bodenbelag abgestimmt sein.
Grundsätzlich muss geprüft werden, ob der Bodenbelag gepflegt oder nur gereinigt werden muss.
Die Rutschhemmung der Bodenbeläge kann durch Reinigungs- und Pflegemittel gemindert werden. Bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel und bei deren Dosierung bei der Anwendung ist darauf Rücksicht zu nehmen.
Gleitfördernde Stoffe setzen die Rutschhemmung des Bodenbelages herab. Zur Erhaltung einer ausreichenden Rutschhemmung sind die gleitfördernden Stoffe regelmäßig, bei starkem Anfall dieser Stoffe in kurzen Zeitabständen zu entfernen.
Für die Reinigung von Fußböden mit stark profilierter oder rauer Oberfläche haben sich Reinigungsmaschinen mit rotierenden Bürsten (Scheuermaschinen, Scheuersaugmaschinen) und Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreinigungsgeräte) bewährt. Ihr Einsatz kann schon bei kleineren Flächen wirtschaftlich sein.
Auch Treppen sind regelmäßig zu reinigen, auch bei seltener Nutzung.